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Fachfortbildung
Fachqualifikation Naturheilkunde


18./19. Mai - Chemnitz
Akupunktur-Ausbildung
Curriculum III - Pädiatrie

24. Mai - Chemnitz
Arbeitskreis Fußreflexzonen-
Diagnose/-therapie

26. Mai - Chemnitz
Entspannungstechniken
Autogenes Training
Muskelrelaxation Jacobsen
Meditation

02. Juni - Chemnitz
Sommerfest
Alle Studenten, Interessenten
und Ehemalige sind herzlich
eingeladen!

03. Juni - Dresden
Narbenbehandlung - Störfeldtherapie
Grundlagenseminar

Info
Heilpraktiker-Ausbildung:


Leipzig - Friedrich-List-Platz 1
Tel. 03 41 / 9 94 03 48

Chemnitz - Hohe Straße 29
Info:  02. Juni, 10 Uhr
Tel. 03 71 / 3 89 91 15

Dresden - Enderstraße 59
Info:  31. Mai, 19 Uhr
Tel. 03 51 / 2 50 93 67

Hannover - Hohenzollernstraße 48/49
Info:  19. Mai, 10 Uhr
Tel. 05 11 / 70 03 35 83

Zertifizierte Berufsausbildung
nach den Ausbildungskriterien
des Berufsverbandes
Deutsche Naturheilkunde e.V.

Zertifizierte Qualität
Geprüfte Qualität

Förderung Bildungsgutschein
Bildungsprämie ESF
Weiterbildungsscheck Sachsen 

Wer kann den Heilpraktiker-Beruf ergreifen?

Wer kann Heilpraktiker werden?


In Deutschland ist das Ausüben der Heilkunde ohne Approbation (ohne Bestallung) an eine Erlaubnis gebunden. Diese Erlaubnis wird nach erfolgreicher Überprüfung durch einen Amtsarzt im jeweiligen Bundesland erteilt.
Ausschließlich nur Heilpraktiker und Ärzte dürfen selbstständig Diagnosen und Behandlungen durchführen. und anwenden.
Selbstverständlich dürfen neben deutschen Staatsangehörigen auch hier lebende Ausländer mit festem Wohnsitz und vorausgehender Abklärung nach einer erfolgreichen Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt den Beruf Heilpraktiker/in in Deutschland ausüben.

Die wichtigsten Grundvoraussetzungen zur Berufsausübung nach dem Heilpraktikergesetz sind wie folgt: vollendetes 25. Lebensjahr, abgeschlossene Schulbildung, körperliche und geistige Gesundheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist, polizeiliches Führungszeugnis (sittliche Zuverlässigkeit).

Da die Heilpraktiker in Deutschland bei Diagnose und Therapie eine hohe Verantwortung tragen, wird bei der Überprüfung durch den Amtsarzt sichergestellt, daß sie keine Gefahr für die Patienten darstellen.
Heilpraktiker müssen die Grenzen ihrer Tätigkeiten und Fähigkeiten kennen, um somit ihre Kompetenzen richtig einschätzen zu können.

Zwar gibt es in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Lage keine einheitliche Regelung für die Überprüfung, jedoch wird das Niveau durch Angleichungsmechanismen aufgrund des Zugriffs auf gemeinsame Datenbanken durch die Gesundheitsämter immer mehr angeglichen. Obwohl in der Heilpraktiker-Überprüfung an erster Stelle Akutfälle, Notfallsituationen und gute differentialdiagnostische Kenntnisse verlangt werden, wird mit zunehmendem Maße auch auf naturheilkundliche Inhalte bei den Prüflingen geachtet (weitere Infos unter "oft gestellte Fragen").

Die persönlichen Eignungen und Fähigkeiten von Heilpraktikern/innen müssen neben einer hohen Zuverlässigkeit Ehrlichkeit und ein ausgeprägtes menschliches Einfühlungsvermögen mit einschließen.