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Weiterbildungsscheck Sachsen
Lokale Informationen
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Allgemeines
Ablauf
In der Regel wird zweimal jährlich in den einzelnen Bundesländern an bestimmten Orten (Gesundheitsämtern) durch den zuständigen Amtsarzt die Überprüfung durchgeführt.
Zuerst erfolgt eine schriftliche Überprüfung.
Nach bestandener schriftlicher Überprüfung wird zur mündlich-praktischen Überprüfung eingeladen.
Anmeldung
- Die Anmeldung zur Überprüfung erfolgt nach den jeweiligen bundeslandspezifischen Regelungen über das zuständige Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt.
Formalitäten
- tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- amtliches/polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Gesundheitszeugnis
Berufserlaubnis
- Nach bestandener Überprüfung gilt die Beurkundung als Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung in ganz Deutschland.
Gesetzliche Voraussetzungen für die amtliche Heilpraktiker-Überprüfung sind:
- gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausübung
- mindestens Hauptschulabschluß
- Mindestalter 25 Jahre (Studium ist vorher möglich)
Überprüfung
- Da es in Deutschland keine einheitliche Regelung für eine Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern gibt, wird diese laut Gesetz nach Länderrecht geregelt und so wurde die Bezeichnung ?Überprüfung? verwendet.
- Aufgrund gemeinsamer Quellenstrukturen haben sich jedoch in den einzelnen Bundesländern immer ähnlichere Prüfungsabläufe und Prüfungsinhalte durchgesetzt.
Inhalte der Überprüfung
- ausreichende Kenntnisse in der Berufs- und Gesetzeskunde
- Anatomie, Physiologie, Pathologie, Differentialdiagnose
- Injektionstechniken / Notfall-Erste Hilfe
- Praxishygiene
- Praktische Kenntnisse
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Verfahren des Heilpraktikers
