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Fachfortbildung
Fachqualifikation Naturheilkunde


10./11. März - Chemnitz
Phytotherapie - Fachqualifikation
Kursstart

10./11. März - Dresden
Chirotherapie - Fachqualifikation
Kursstart


18. März - Dresden
Mikrobiologische Therapie

Grundlagenseminar


23./24. März - Chemnitz
Akupunktur-Ausbildung
Seminar 19


24./25. März - Dresden
Körperenergie in Balance
Therapiequalifikation

Info
Heilpraktiker-Ausbildung:

Leipzig - Friedrich-List-Platz 1
Tel. 03 41 / 9 94 03 48

Chemnitz - Hohe Straße 29
Info:  25. Februar, 10 Uhr
Tel. 03 71 / 3 89 91 15

Dresden - Enderstraße 59
Info:  15. März, 19 Uhr
Tel. 03 51 / 2 50 93 67

Hannover - Hohenzollernstraße 48/49
Tel. 05 11 / 70 03 35 83

Zertifizierte Berufsausbildung
nach den Ausbildungskriterien
des Berufsverbandes
Deutsche Naturheilkunde e.V.

Zertifizierte Qualität
Geprüfte Qualität

Förderung Bildungsgutschein
Bildungsprämie ESF
Weiterbildungsscheck Sachsen 

Allgemeines

Ablauf

  • In der Regel wird zweimal jährlich in den einzelnen Bundesländern an  bestimmten Orten (Gesundheitsämtern) durch den zuständigen Amtsarzt die Überprüfung durchgeführt.

  • Zuerst erfolgt eine schriftliche Überprüfung.

  • Nach bestandener schriftlicher Überprüfung wird zur mündlich-praktischen Überprüfung eingeladen.

Anmeldung

  • Die Anmeldung zur Überprüfung erfolgt nach den jeweiligen bundeslandspezifischen Regelungen über das zuständige Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt.

Formalitäten

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • amtliches/polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Gesundheitszeugnis

Berufserlaubnis

  • Nach bestandener Überprüfung gilt die Beurkundung als Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung in ganz Deutschland.

Gesetzliche Voraussetzungen für die amtliche Heilpraktiker-Überprüfung sind:

  • gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausübung
  • mindestens Hauptschulabschluß
  • Mindestalter 25 Jahre (Studium ist vorher möglich)

Überprüfung

  • Da es in Deutschland keine einheitliche Regelung für eine Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern gibt, wird diese laut Gesetz nach Länderrecht geregelt und so wurde die Bezeichnung ?Überprüfung? verwendet.
  • Aufgrund gemeinsamer Quellenstrukturen haben sich  jedoch in den einzelnen Bundesländern immer ähnlichere Prüfungsabläufe und Prüfungsinhalte durchgesetzt.

Inhalte der Überprüfung

  • ausreichende Kenntnisse in der Berufs- und Gesetzeskunde
  • Anatomie, Physiologie, Pathologie, Differentialdiagnose
  • Injektionstechniken / Notfall-Erste Hilfe
  • Praxishygiene
  • Praktische Kenntnisse
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Verfahren des Heilpraktikers